Kosten

Für Gesetzlich Versicherte richtet sich die Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychichen Erkrankung notwendig ist. Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.


Für Privatpatienten, Beihilfeversicherte oder Selbstzahler richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Falls Sie als Einzelperson oder über ein Unternehmen eine Begleitung im Rahmen einer Beratung oder Coachings wünschen, informiere ich Sie gerne über Stundensätze und Kostenabrechnung per E-Mail.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.


Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte rechtzeitig Bescheid!  Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt haben, berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar. Bitte haben Sie Verständnis dafür! Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sitzung nicht, wenn ein Patient nicht erscheint (egal aus welchem Grund).